Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB /Allgemeine Reisebedingungen ARB

Bestandteil und Inhalt des zu Stande kommenden Reisevertrages zwischen dem Kunden und moment-service e.K., Inhaber Monika Mendorff, sind die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen (kurz ARB), soweit wirksam vereinbart. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV und füllen diese aus.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit dem Ausfüllen des Buchungsformulars erstellen Sie ein Vertragsangebot und bieten moment-service e.K. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dieses Vertragsangebot kann mündlich, telefonisch oder schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Buchung wird unsererseits verbindlich, wenn wir Ihnen den Reisetermin bestätigen. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von moment-service e.K. vom Inhalt der Anmeldung abweichen, kommt ein Vertrag nicht zustande, sondern es liegt ein neues Angebot von moment-service e.K. vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie dem veränderten Angebot durch eine entsprechende Erklärung zustimmen.

2. Bezahlung

Mit Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig, höchstens jedoch € 250 pro Person. Die Restsumme ist bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn zu überweisen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den unter Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann. Gemäß § 651 k Abs.3 BGB sind Sie zur Zahlung des Reisepreises nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins verpflichtet. Diesen erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.

Sollte sich nach Buchung der Reise eine Änderung der Wechselkurse ergeben, kann moment-service e.K. den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise für moment-service e.K. verteuert hat. In diesem Fall hat moment-service e.K. den Reisenden unverzüglich von der Preiserhöhung zu informieren. Diese Erhöhungen sind nur bis zum 21.Tag vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen über 5 % ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Stornokosten zurückzutreten. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Abschluss des Reisevertrages und Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Abschluss des Reisevertrages noch nicht eingetreten waren und bei Vertragsabschluss auch nicht vorhersehbar waren.Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist moment-service e.K. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Rücktrittkosten nach nachstehender Ziffer 6 zu verlangen. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich moment-service e.K.vor, ab der ersten Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 5,– zu erheben.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Reiseausschreibung auf der Homepage. Etwaige Kooperationspartner oder Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung hinausgehen oder den Vertragsinhalt abändern.

Wird für den Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Reisebestätigung.

4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen, die von moment-service e.K. wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Moment-service e.K. ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Abbruch der Reise

Falls der Kunde Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch nimmt, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Moment-service e.K. empfiehlt ausdrücklich eine Reise-Abbruch-Versicherung.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen die Schriftform empfohlen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnet moment-service e.K. gemäß § 652i Abs. 2 BGB eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Pauschalpreises pro Person bei einem Rücktritt bis zu 45 Tagen vor Reiseantritt. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei kurzfristigen Annullierungen gelten (unter Berücksichtigung üblicherweise ersparter Aufwendungen und üblicherweise möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen.) folgende prozentuale Stornokosten:

Allgemeine Reisen/ Wanderreisen / Radreisen:

  • ab 44. - 30. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
  • ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
  • ab14.TagvorReisebeginn 60 %desReisepreises,
  • ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
  • ab 2.Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Bei Rad&Schiffsreisen gelten gesonderte Stornokosten:

  • bei Reiserücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10 % 
  • ab 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
  • ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 %
  • ab 29 -7 Tage vor Reiseantritt 80 %
  • ab 6 Tage (oder Nichterscheinen) vor Abreise 90 %

Sie haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung des Kunden bei moment-service e.K. berechnet.

Abweichende Stornopauschale:
Sonderangebote / Specials sowie einzelne Reisebausteine können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Reiseausschreibung bzw. im Angebot ausdrücklich hingewiesen wird.

Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann moment-service e.K. zusätzlich zum neuen Reisepreis eine Kostenpauschale für diese Zusatzleistung in Höhe von € 25,– erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 30. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens vorbehalten.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Für den Aufwand berechnet moment-service e.K. ein Serviceentgelt in Höhe von € 25,–.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Moment-service e.K. behält sich vor, eine Reise bis zu drei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn feststeht, dass die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer unverzüglich informiert werden. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet. Wir raten, Flugbuchungen und Zwischenübernachtungsbuchungen erst vorzunehmen,  wenn die Durchführung der Reise zugesagt wurde.

8. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch moment-service e.K. den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann moment-service e.K.für bereits erbrachte oder bis zur Beendigung noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Moment-Service e.K. ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Kosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung, Haftungsbeschränkungen

Moment-service e.K. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen, Warschauer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

Verlust und Beschädigungen am Reisegepäck und Sportausrüstung sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels schriftlicher Schadensanzeige dem Transportunternehmen zu melden. Ohne die schriftliche Bestätigung des Transportunternehmens können evtl. keine späteren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Moment-service e.K.haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen von moment-service e.K.sind.

Moment-service e.K.haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Reise in Anspruch genommen werden und nicht von moment-service e.K. sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

10. Obliegenheitspflicht des Reisenden, Abhilfe

Sollte der Reisende wider Erwarten Grund für Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich der örtlichen Reiseleitung unter den unten genannten Kontaktdaten moment-service e.K. anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein.

Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB oder aus wichtigen, erkennbaren Gründen wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe objektiv unmöglich ist, oder von moment-service e.K. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, erkennbares Interesse des Kunden / Reisenden gerechtfertigt ist.

 11. Mitwirkungspflicht des Kunden / Reisenden

Hinsichtlich der Reiseunterlagen hat der Kunde moment-service e.K. zu informieren, sofern er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von moment-service e.K. mitgeteilten Zeitraum erhält oder die Unterlagen falsche Angaben oder Daten enthalten.

Der Reisende ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort persönlich verantwortlich.

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Gemäß EU-VO 2111/05 ist moment-service e.K. verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt, muss moment-service e.K.sicherstellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm einsehbar.

Blacklist Fluggesellschaften:
Entsprechend unserer gesetzlichen Verpflichtung zur Information über ausführende Luftverkehrsgesellschaften finden Sie hier (Link) die so genannte "Black List" der Europäischen Gemeinschaft. Moment-service e.K. wird zu keinem Zeitpunkt Flüge mit den darin aufgeführten Fluggesellschaften anbieten. Keine der Fluggesellschaften, die von moment-service e.K. zu erbringende Flugbeförderung durchführt, setzt die darin aufgeführten Fluggesellschaften ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Moment-service e.K. verpflichtet sich, den Reisenden über die obigen Vorschriften zu informieren. Diese Informationen gelten für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne Besonderheiten ( wie z.B. zweite Staatsbürgerschaft, evtl. bereits bestehende Passeintragungen, etc). Bei den erwähnten Besonderheiten sollte der Reisende moment-service e.K. informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde sollte zusätzlich Auskunft bei Ärzten, Gesundheitsämtern und Tropeninstituten einholen.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften, selbst verantwortlich. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittkosten, gehen zu seinen Lasten.

Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung haftet moment-service e.K. nicht.

14. Anzeigefristen, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber moment-service e.K.unter den unten genannten Kontaktdaten geltend zu machen. Fristbeginn ist der Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

Nach Ablauf der Frist kann der Kunde / Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

Die Frist gilt auch gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c–f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c–f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer waren, ist ausgeschlossen.

15. Insolvenzschutzversicherung

Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreis zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und  notwendige Aufwendungen  für  die  Rückreise  erstattet  werden  (§  651  K  BGB).  Dementsprechend  haben  wir  dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung zugeschickt.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und moment-service e.K. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden / Reisenden und moment-service e.K. anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden / Reisenden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde / Reisende angehört, für den Kunden / Reisenden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Oben genannte AGB / ARB sind gültig für Buchungseingänge bis 30. Juni 2018

Stand: 08.12.2017

Reiseveranstalter:

moment-service e.K.
Inhaber Monika Mendorff
Rosenstraße 12

D-01731 Kreischa

Eingetragen am Amtsgericht Dresden HRA 10288

Tel. +49 (0)35206 397925

www.sisu-aktivreisen.de
Mail: info(at)sisu-aktivreisen.de

Reiseversicherungen:

Wir empfehlen generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung und einer Auslands-Reisekrankenversicherung mit Rücktransport.


Fernabsatzverträge:

Wir weisen darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen, Flügen, Mietwagen und Unterkünften im Fernabsatz nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB widerrufen werden können.